Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit von planetarium-halle.de

1. Erklärung zur Barrierefreiheit von planetarium-halle.de

Das Planetarium der Stadt Halle (Saale) ist in hohem Maße bemüht, die Webseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit ist im BGGVO LSA Behindertengleichstellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt festgeschrieben.

Die Umsetzung der Barrierefreiheit erfolgte anhand der aktuellen BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.planetarium-halle.de .

Stand der Vereinbarkeit mit dem Anforderungen: 21.12.2020

Die Webseite ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der aktuellen BITV erfüllt.
 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Der Webauftritt wird nicht in Gebärdensprache übersetzt. (unverhältnismäßige Belastung)
     
  • Hinweise zur Navigation in Leichter Sprache folgen. (Umsetzung voraussichtlich bis Juli 2024)
     
  • Das Angebot zur leichten Sprache wird ergänzt. (Umsetzung voraussichtlich bis Juli 2024)

 

3. Begründung und Hinweise

Barrierefreiheit ist ein Prozess. Das Planetarium der Halle (Saale) arbeitet beständig an der redaktionellen und technischen Verbesserung des Webauftritts.

 

4. Feedback und Kontakt

Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen. Wenn Sie Fragen oder Hinweise zu diesem Thema haben oder Informationen benötigen, die noch nicht in barrierefreier Form vorliegen, wenden Sie sich bitte an:

Online-Redaktion der Stadt Halle (Saale)
Marktplatz 1, 06100 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4118
E-Mail: online-redaktion☉halle.de

Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb einer Frist von in der Regel vier Wochen zu beantworten.

 

5. Durchsetzungsverfahren

Bleibt eine Anfrage über die Kontaktmöglichkeit innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet oder Sie sind mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden, können Sie sich nach § 17a des Behindertengleichstellungsgesetzes Sachsen-Anhalt (BGG LSA) an die Ombudsstelle der Landesfachstelle für Barrierefreiheit wenden. Diese wird Ihren Fall prüfen und versuchen, im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens eine Lösung herbeizuführen.

 

6. Kontaktinformation der für das Durchsetzungsverfahren zuständigen Aufsicht:

Landesfachstelle für Barrierefreiheit
Unfallkasse Sachsen-Anhalt
Käsperstraße 31, 39261 Zerbst/Anhalt
Telefon: 03923 751-175
per E-Mail:
Landesfachstelle: landesfachstelle☉ukst.de
Überwachungsstelle: ueberwachungsstelle☉ukst.de
Ombudsstelle: ombudsstelle☉ukst.de