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Eintrittspreise

Die Eintrittspreise für Veranstaltungen im Planetarium Halle (Saale) richten sich nach der Gebührenordnung. Die nachfolgende Übersicht stellt einen Auszug aus der Gebührenordnung dar.

Wenn Sie weitere Fragen haben, auch zu Sonderveranstaltungen oder Vermietungen, sprechen Sie uns gern an.

I. Reguläre öffentliche Veranstaltungen

normal

ermäßigt1

I.1 Wissensprogramme und Vorträge

Einzelkarte pro Veranstaltung

7,50 €

5,00 €

Kind bis 16 Jahre im Familienverbund2 pro Veranstaltung

3,00 €

Jahreskarte3

37,50 €

25,00 €

I.2 Musik- und Kulturveranstaltungen

Einzelkarte pro Veranstaltung

ab 9,00 €

ab 6,50 €

II. Kita-, Schul- und Studierendengruppen

normal

ermäßigt1

 Einzelkarte pro Veranstaltung4

5,00 €

3,00 €

  1. Unter Vorlage der entsprechenden Nachweise: Kinder bis 16 Jahre, Schüler/-innen, Studierende, Auszubildende, FSJ-Teilnehmer/-innen, Bundesfreiwilligendienst-Teilnehmer/-innen, Arbeitslose, Schwerbehinderte (Kinder bis zum 3. Lebensjahr sind vom Eintrittspreis ausgenommen)

  2. Kinder im Familienverbund (gemeinsam mit einem zahlenden Erwachsenen) je Kind 3,00 Euro.
     
  3. Die Jahreskarte ermöglicht den ganzjährigen Besuch von Planetariums­vorführungen und gilt nur für reguläre Wissensprogramme und Vorträge.

  4. Die gesonderten Eintrittspreise für Kita-, Schul- und Studierendengruppen gelten nur im Rahmen des Schulunterrichts und der Ausbildung.

Gebührenfreiheit

Gebühren werden nicht erhoben:

1. für Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres.

2. für die Begleitperson eines Menschen mit einer Schwerbehinderung bei Vorliegen eines Schwerbehinderten­ausweises mit der entsprechenden Kennzeichnung.

3. für je zwei Betreuerinnen/Betreuer pro Kita- und Kindergarten­gruppe oder pro Schulklasse.

4. für Vorbereitungsbesuche von Lehrerinnen und Lehrern oder Erzieherinnen und Erziehern.

5. für die Nutzung der Übungs- und Vortragsräume sowie der Beobachtungs­terrasse in Verbindung mit dem Besuch eines Planetarium­programms im Rahmen des Unterrichts oder der Ausbildung.

6. für Personen, die das Planetarium für wissenschaftliche oder orts- und heimatgeschichtliche Zwecke besuchen.

7. Auf eine Gebührenerhebung kann im Einzelfall auf Antrag verzichtet werden, wenn die Benutzung im öffentlichen Interesse bzw. Interesse der Stadt Halle (Saale) liegt oder diese eine Schenkung bzw. eine Leihgabe betrifft.

8. In besonderen Fällen (z.B. Lange Nacht der Wissenschaften, Tag des offenen Denkmals, Kongresse) können die Benutzungsgebühren reduziert oder es kann ganz darauf verzichtet werden.

9. für Inhaberinnen/Inhaber des Halle-Passes A für den Besuch der regulären Veranstaltungen.